Abweichendes Leistungsdatum: Beschreibung und Systematik

Abweichendes Leistungsdatum: Beschreibung und Systematik

Die Funktion "Abweichendes Leistungsdatum" ermöglicht es Ihnen, Ein- und Ausgangsrechnungen mit einem vom Rechnungsdatum abweichenden Leistungsdatum zu erfassen. Die daraus resultierenden mehrwertsteuerlichen Auswirkungen erläutern wir Ihnen in diesem Artikel.

Grundsätzliches

Wenn Sie kein abweichendes Leistungsdatum eingetragen haben, ist bei allen Berechnungen grundsätzlich das Rechnungsdatum massgeblich.

Erfolgsrechnung

Die Auswertung erfolgt nach dem Leistungsdatum, das Rechnungsdatum wird aber in der Auswertung mit aufgeführt. Die auszuwertende Periode kann daher Rechnungen mit Rechnungsdatum ausserhalb der gewählten Periode beinhalten, sofern das Leistungsdatum innerhalb der Periode liegt.
Rechnungen mit Leistungsdatum ausserhalb der Periode und Rechnungsdatum innerhalb der Periode werden nicht berücksichtigt.

Mehrwertsteuer-Abrechnung

Für die Mehrwertsteuer-Abrechnung muss zwischen Ausgangsrechnungen (Umsatzsteuer) und Eingangsrechnungen (Vorsteuer) unterschieden werden.

Umsatzsteuer

Bei Ausgangsrechnungen wird die Umsatzsteuer zum Leistungsdatum kalkuliert, sofern das Leistungsdatum kleiner oder gleich dem Rechnungsdatum ist.

Bei über BuchhaltungsButler erstellten Rechnungen beachten Sie bitte, dass Rechnungs- und Leistungsdatum nur berücksichtigt werden, sofern die Rechnung debitorisch gebucht wurde.

Vorsteuer

Bei Eingangsrechnungen wird die Vorsteuer grundsätzlich zum Rechnungsdatum kalkuliert, da erst mit Vorliegen einer gültigen Rechnung Vorsteuer in Abzug gebracht werden darf.

Wichtig: Liegt das Leistungsdatum in der Zukunft (die Leistung wurde noch nicht erbracht) und die Zahlung der Rechnung erfolgte nicht in der Periode des Rechnungsdatums, besteht keine Vorsteuerabzugsberechtigung.
Übernehmen Sie in diesem Fall das Leistungsdatum als Rechnungsdatum.

Hintergrund ist, dass für den Vorsteuerabzug eine Rechnung vorliegen muss und die Leistung erbracht oder diese bezahlt sein muss.

SuSa-Liste / Kontenblätter

Die Darstellung der Geschäftsvorfälle in den Kontenblättern erfolgt grundsätzlich nach Rechnungs- und nicht nach Leistungsdatum.
Die Steuer wird in der Auswertung nicht periodengerecht, sondern zum Rechnungsdatum dargestellt. Hierdurch kann es zu Abweichungen zwischen der Auswertung "Mehrwertsteuer-Voranmeldung" und den Werten in den Kontenblättern kommen. Die in der Mehrwertsteuer-Voranmeldung berechneten Werte berücksichtigen das abweichende Leistungsdatum und sind korrekt.