Immer häufiger finden Geschäftsvorfälle auch in Fremdwährungen statt. Nachfolgend wird die Systematik in BuchhaltungsButler erklärt und wie Sie mit Rechnungen und Transaktionen in Fremdwährungen umgehen können.
Systematik
BuchhaltungsButler holt die tagesaktuellen Umrechnungskurse von der Europäischen Zentralbank für unterschiedliche Währungen ab und berechnet den entsprechenden CHF-Betrag. Dieser wird bei Transaktionen in Klammern hinter dem Betrag in der Originalwährung dargestellt.
Bei Belegen wird der Umrechnungsbetrag in der folgenden Zeile aufgeführt. Sowohl an den Transaktionen, als auch an den Belegen können die Umrechnungskurse manuell geändert werden.
Die importierten und angewendeten Umrechnungskurse entsprechen jeweils dem Umrechnungskurs zum Rechnungs- oder Zahlungsdatum.
Derzeit unterstützt BuchhaltungsButler folgende Fremdwährungen mit automatischen Kursen:
AUD, BGN, BRL, CAD, CNY, CYP, CZK, DKK, EUR, GBP, HKD, HRK, HUF, IDR, ILS, INR, ISK, JPY, KRW, LTL, LVL, MTL, MXN, MYR, NOK, NZD, PHP, PLN, ROL, RON, RUB, SEK, SGD, SIT, SKK, THB, TRL, TRY, USD, ZAR
Transaktionen in Fremdwährungen verbuchen
Sie haben Ihr Bankkonto oder Ihren PayPal-Account mit BuchhaltungsButler verknüpft und es wird eine Transaktion in einer Fremdwährung importiert.
Hier sollte zunächst geprüft werden, ob eine Umrechnungstransaktion des Finanzinstituts existiert.
Es existiert eine Umrechnungs-Transaktion des Finanzinstituts
Bei PayPal-Accounts findet in der Regel eine Umrechnung durch PayPal statt. Für einen Geschäftsvorfall finden sich also entsprechend drei Transaktionen in BuchhaltungsButler.
In diesem Fall gibt die Bank den durch sie umgerechneten und belastenden CHF-Wert mit und dieser kann unmittelbar als Aufwand verbucht werden.
Die beiden Fremdwährungstransaktionen werden zwar durch BuchhaltungsButler umgerechnet und zur Verbuchung in Schweizer Franken vorgeschlagen, allerdings ist es sehr wahrscheinlich, dass die Umrechnung gemäss Tageskurs der EZB von der Umrechnung der Bank abweicht, sodass ein Aufwand oder Ertrag aus Währungsumrechnung verbucht werden müsste. Aus Vereinfachungsgründen, können die Umrechnungsbuchungen also über ein Interimskonto ausgebucht werden.
Ein Beispiel:
Es existiert keine Umrechnungstransaktion
Sollte es keine Umrechnungstransaktion des Finanzinstituts geben, da Sie beispielsweise ein Fremdwährungskonto nutzen, wird die Transaktion automatisch durch BuchhaltungsButler umgerechnet. Diese Transaktion können Sie dann unmittelbar in Schweizer Franken verbuchen. Erträge oder Aufwände aus Wechselkursschwankungen sollten Sie dann zu bestimmten Stichtagen buchen. Legen Sie hierfür einfach eine manuelle Transaktion an und verbuchen diese entsprechend. Halten Sie zur genauen Vorgehensweise bitte Rücksprache mit Ihrem Steuerberater.
Ein Beispiel zur Verbuchung des Geschäftsvorfalls:
Bitte beachten Sie, dass bei einem Bankkonto, das Transaktionen in unterschiedlichen Währungen enthält, der Kontostand möglicherweise nicht korrekt dargestellt wird. Sollten Sie Transaktionen in einer Fremdwährung haben und es gibt keine Umrechnungstransaktionen Ihres Finanzinstituts, kann der Kontostand nicht korrekt dargestellt werden, da er jeweils nur eine Währung enthalten kann.
Rechnungen in Fremdwährungen erfassen und buchen
An der Rechnung lässt sich neben dem Feld für den Betrag die Währung auswählen. Wenn die benötigte Währung vorhanden ist, kann der Beleg unmittelbar verbucht werden.
Sollten Sie ohne Debitoren und Kreditoren arbeiten, müssen Sie den Rechnungsbetrag nicht umrechnen. Weisen Sie den Beleg einfach der zugehörigen Transaktion zu und verbuchen Sie diese.
Wenn die benötigte Währung nicht zur Auswahl steht, rechnen Sie den Rechnungsbetrag manuell in Schweizer Franken um und tragen das Ergebnis mit der Währung Schweizer Franken in das Feld für den Rechnungsbetrag. Nun können Sie diese Rechnung mit dem umgerechneten Betrag kreditorisch oder debitorisch verbuchen.
Bitte beachten Sie, dass sich Differenzen auf dem Debitoren- oder Kreditorenkonto ergeben können. Diese entstehen durch Wechselkursschwankungen. Damit der Debitor oder der Kreditor jedoch ausgeglichen sind, sollten Sie bei der Buchung des Ausgleichs an der Transaktion die Differenz splitten und entweder als Ertrag oder als Aufwand aus Wechselkursschwankungen ausbuchen.