Rückstellungen
Rückstellungen bilden & Rückstellungen buchen
Sie möchten Rückstellungen bilden und sich darüber informieren, wie Sie jene Rückstellungen buchen müssen? Rückstellungen werden gebildet, um ungewisse Verbindlichkeiten abdecken zu können. Dabei unterscheiden sich die Rückstellungen massgeblich von den klassischen Rücklagen, die als „finanzieller Puffer“ für das Unternehmen dienen.
Wie Sie Rückstellungen bilden und jene Rückstellungen buchen, erfahren Sie in diesem Artikel.
Rückstellungen versus Rücklagen: Wo liegt der Unterschied?
Rückstellungen bilden – wozu dienen Rückstellungen? Während jedes Unternehmen Rücklagen als kleinen Puffer zur allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Sicherheit aufbaut, dienen Rückstellungen dazu, ganz bestimmte Verpflichtungen bedienen zu können. Diese Verpflichtungen lassen sich aufgrund vergangener Ereignisse, z.B. aus dem letzten Geschäftsjahr, abschätzen. Der wichtigste Unterschied: Rückstellungen stehen als Fremdkapital auf der Passivseite, während die klassischen Rücklagen als Eigenkapital auf der Aktivseite aufgeführt werden.

Kurzum, eine Rückstellung bildet lediglich voraussichtliche, zukünftige Aussenverpflichtungen gegenüber Dritten ab. Dabei lässt sich für die Unternehmen in der Regel jedoch nicht abschätzen, wie hoch die Verpflichtung sein wird, wann sie fällig/wirksam wird oder auf welcher Grundlage sie fällig wird.
Rückstellungen bilden: Rückstellungsarten auf einen Blick
Folgende Rückstellungsarten für Unternehmen in der Schweiz sind in der Praxis am relevantesten:
Steuerrückstellungen:
Eine der häufigsten Rückstellungsarten sind steuerliche Rückstellungen, die aus verschiedenen Gründen gebildet werden. Unterliegt Ihr Unternehmen nicht nur der Schweizer Besteuerung, sondern ist auch in einem oder mehreren weiteren Ländern zur Zahlung von Steuern verpflichtet, so müssen Sie in der Regel Rückstellungen bilden.
Sonstige Rückstellungen:
Neben den Steuerrückstellungen und den Pensionsrückstellungen gibt es noch weitere Gründe, warum Unternehmen Rückstellungen bilden. Zu den „sonstigen Rückstellungen“ zählen zum Beispiel:
- Rückstellungen für Risiken durch Währungsentwicklungen, z.B. wenn Sie international geschäftstätig sind
- Umweltrückstellungen (Kosten für die Sanierung von verursachten Altlasten)
- Restrukturierungsrückstellungen (Verbindlichkeiten aus Restrukturierungsmassnahmen bzw. Sozialplänen)
- Rückstellungen für mögliche Vertragsverstösse, wie z.B. Lieferverzug oder Schadensersatz
- Rückstellungen für Gerichts- und Prozesskosten
- Sonstige Rückstellungen im Personalbereich (wie Überzeit oder Lohnklagen)
Rückstellungen variieren in der Praxis zum Teil stark, da für bilanzierende Unternehmen hier ein Ermessensspielraum existiert. So können mögliche, zukünftig eintretende Verpflichtungen häufig nicht oder nur unzureichend exakt benannt werden. Daher handelt es sich lediglich um bedingt verlässliche Schätzungen.
Rückstellungen bilden: Das ist zu beachten
Bei der Finanzierung durch Rückstellungen handelt es sich um eine Form der Innenfinanzierung. Dabei können Rückstellungen unter folgenden Voraussetzungen gebildet werden:
- Grund der Verbindlichkeiten ist zum Bilanzstichtag bekannt
- Unsicherheit über Höhe und Fälligkeit
- Wirtschaftliche Verursachung liegt im abgelaufenen Geschäftsjahr (welchem die Rückstellung als Aufwand zugerechnet wird)
- Eintritt der Verbindlichkeit ist wahrscheinlich (in der Regel über 50 %)
Rückstellungen sind vorerst nicht liquiditätswirksam, da sie für zeitlich nachgelagerte Verbindlichkeiten verwendet werden. In der Bilanz werden Rückstellungen formell als Fremdkapitalpositionen ausgewiesen. Da diese einen Aufwand in der Erfolgsrechnung darstellen, mindern sie den steuerpflichtigen Gewinn.
Praxistipp
Der Ermessensspielraum bei der Bildung von Rücklagen kann durch einen zu hohen Ansatz eine stille Selbstfinanzierung darstellen. Jedoch wird der Finanzierungseffekt durch die jeweilige Überlassungsdauer beeinflusst. Dabei gilt: Je länger der Zeitraum zwischen Rückstellungsbildung und Auflösung oder Inanspruchnahme, umso grösser ist der Finanzierungseffekt!
Rückstellungen buchen einfach erklärt
Mit BuchhaltungsButler können Sie nach dem Standardkontenrahmen KMU ganz einfach Rückstellungen buchen – von der Bildung bis zur Auflösung von Rückstellungen.
1. Bildung von Rückstellungen
Rückstellungen werden durch Buchung von dem jeweiligen Aufwandskonto an das Passivkonto Rückstellungen (Konten: 2330 „Kurzfristige Rückstellungen“, 2600 „Langfristige Rückstellungen“) gebucht.
Rückstellungen bilden: Buchungssatz
Sofern ein Unternehmen einen garantierten Lieferzeitpunkt nicht einhalten kann, unterliegt es Haftungsrisiken. Ein Industrieunternehmen mit Garantieverpflichtungen (ohne Regressansprüche) kann bei einem Jahresumsatz von CHF 1 Mio. pauschalisiert CHF 40.000 (4 %) als Rückstellungen buchen. Diese CHF 40.000 werden zum Bilanzstichtag als „Sonstiger betrieblicher Aufwand“ (6700) an „Kurzfristige Rückstellungen“ (2330) gebucht.
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S6700; Sonstiger betrieblicher Aufwand
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H2330; Kurzfristige Rückstellungen
Praxistipp
Rückstellungen von Garantieverpflichtungen können aufgrund von aktuellen Schadensereignissen oder aufgrund von Erfahrungswerten gebildet werden.
Für pauschale Rückstellungen werden in der Regel folgende Werte zugelassen:
Produzierendes Gewerbe (mit Garantieleistungen): 4 % des Jahresumsatzes mit Dritten
Bau- und Baunebengewerbe: 5 % des Jahresumsatzes mit Dritten
Dienstleistungs- und Beratungsunternehmen: 2 % des Jahresumsatzes mit Dritten
2. Auflösung und Inanspruchnahme von Rückstellungen
Die Inanspruchnahme von Rückstellungen wird an das jeweilige Bankkonto gebucht. Die Auflösung von Rückstellungen wird an „Ausserordentlicher Ertrag“ (8510) gebucht.
2.1 Praxisbeispiel Inanspruchnahme Rückstellungen
Buchung der Bankzahlung für erfüllte Garantieleistungen:
Die Inanspruchnahme von Rückstellungen wird durch das Aufwandskonto Rückstellung an Bank (1020) gebucht.
2.2 Praxisbeispiel Auflösung Rückstellungen
Buchung von nicht beanspruchten Rückstellungen:
Die Auflösung von verbleibenden Rückstellungen werden an „Ausserordentlicher Ertrag“ (8510) gebucht.
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S6700; Sonst. betriebl. Aufw.
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H1020; Bank
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S2330; Kurzfr. Rückstellungen
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H8510; Außerord. Ertrag
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